Fachweiterbildung Intensiv- und Anästhesiepflege

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Die Weiterbildung zur Fachkraft für Intensiv- und Anästhesiepflege soll Sie zur Wahrnehmung der Aufgaben in den verschiedenen Fachgebieten der Intensiv- und Anästhesiepflege und in der Assistenz in der Intensivmedizin und Anästhesie befähigen.

Sie soll es Ihnen ermöglichen, geschlechts- und alterspezifische, soziale und ethnologische Unterschiede der Personen, auf die sich Ihre berufliche Tätigkeit bezieht, zu erfassen und zu berücksichtigen.

In der Weiterbildung wird die Weiterentwicklung der beruflichen Handlungskompetenz angestrebt. Neben der Förderung der fachlichen Kompetenz ist die Förderung der personalen, der sozialkommunikativen und der methodischen Kompetenz gleichwertig.

Für alle Unterrichtseinheiten wird ein fächerintegrativer Unterricht mit der Verknüpfung der Lerneinheiten angestrebt, die Pflege steht im Mittelpunkt.


Voraussetzungen für die Teilnahme

Zugang zur Weiterbildung kann erhalten, wer berechtigt ist, eine (oder mehrere) der folgenden staatlich anerkannten Berufsbezeichnungen zu führen

  • Krankenschwester / Krankenpfleger

  • Kinderkrankenschwester / Kinderkrankenpfleger

und / oder

  • Gesundheits- und Krankenpflegerin

  • Gesundheits- und Krankenpfleger


Bewerbungsunterlagen

Bitte klären Sie die Teilnahme an der Weiterbildung mit ihren Vorgesetzten.

Voraussetzung für die Bearbeitung einer Bewerbung ist die Vollständigkeit der Bewerbungsunterlagen:

  • Bewerbungsanschreiben

  • Lebenslauf (tabellarisch) mit Lichtbild

  • Geburtsurkunde, ggf. Heiratsurkunde

  • Prüfungszeugnis Krankenpflege

  • Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung

Die Dokumente müssen nicht beglaubigt werden (Kopien).

Die Abgabe der Bewerbungsunterlagen erfolgt nach den Informationsveranstaltungen zwölf Monate vor Beginn der Weiterbildung.


Durchführung der Weiterbildung

Die Fachweiterbildung erfolgt berufsbegleitend über zwei Jahre. Sie beinhaltet sowohl einen theoretischen Teil mit einer Mindeststundenzahl von 720 Stunden sowie einen praktischen Teil mit Einsätzen in verschiedenen weiterbildungsrelevanten Arbeitsbereichen.

Bereits erworbene Qualifikationen anderer staatlich anerkannter Weiterbildungen können innerhalb von drei Jahren auf die Weiterbildung angerechnet werden.


Ausbildungsinhalte

1. Theorie

A. allgemeine pflegerelevante Kenntnisse

- 160 Stunden -

Managementkompetenz, Betriebsorganisation, betriebswirtschaftliche Grundlagen, Rechtsgrundlagen, psychosoziale und kommunikative Kompetenz, pflegefachliche Kompetenz


B. Intensiv- und Anästhesiepflege

- 280 Stunden -

Pflegewissenschaft, Pflegetheorien, Intensiv- und Anästhesiepflege, Einschätzen der Patientensituationen im Hinblick auf Vitalfunktionsstörungen, Bewusstseins- und Verhaltensveränderungen und Schmerzzustände, unterstützende Pflege bei diagnostischen und therapeutischen Interventionen, Sterbebegleitung, Hygiene, Gerätetechnik und -training


C. pflegerelevantes Grundwissen aus Bezugswissenschaften

- 280 Stunden -

Überwachung und Behandlung intensivmedizinischer Erkrankungen, Verletzungen und Intoxikationen, Pharmakologie und Mikrobiologie, Reanimation, Anästhesie und Schmerztherapie


2. Praxis

Die Einsätze in den einzelnen Fachrichtungen dauern insgesamt 13,5 Monate.

Diese unterteilen sich wie folgt:

  • 16 Wochen im Anästhesiebereich

  • 6 Wochen im Funktionsbereich

  • 32 Wochen Intensivpflegestationen verschiedener Fachrichtungen


Die praktischen Einsätze in der Weiterbildung erfolgen im Rotationsprinzip.

Die Weiterbildungsteilnehmerinnen und Weiterbildungsteil- nehmer werden in den praktischen Einsätzen von Praxisanleiterinnen / Praxisanleitern angeleitet.

Die Praxisbegleitung erfolgt regelmäßig durch die pflegerische Leitung der Weiterbildung.

Ein guter Theorie-Praxistransfer und die individuelle Entwicklung der Fähigkeiten und Fertigkeiten der Teilnehmerinnen und Teilnehmer wird gefördert.


Fehlzeiten

  • Unterbrechung in Höhe des tariflichen Urlaubs

  • 10 % der theoretischen Stunden (max. 72 Stunden)

  • 10 % der Praxiseinsätze


Leistungsnachweise

  • Die Lehrgangsteilnehmer/-innen werden in jedem Praxisbereich beurteilt.

  • Es werden mindestens vier praktische Leistungsnachweise durchgeführt.

  • Die einzelnen Lernbereiche können mit Klausuren abgeschlossen werden.

  • Es wird eine Hausarbeit angefertigt und ein Referat gehalten.

  • Jede Lehrgangsteilnehmerin und jeder Lehrgangsteilnehmer erhält ein Zertifikat zur Praxisanleiterin / zum Praxisanleiter.


Prüfungen

Die staatlichen Abschlussprüfungen erfolgen praktisch, schriftlich und mündlich.

Kosten

Informationen über die Kosten der Fachweiterbildung erhalten Sie auf Anfrage.

 

 Kontakt

 
Margret Schiemann
Pflegerische Leitung
Telefon:
(0511) 927 2734
Fax:
(0511) 927 2895
 

 Bewerbungen

 
Externe Bewerber richten ihre Bewerbungsunterlagen bitte an:
Klinikum Region Hannover GmbH
Bildungszentrum
Stadionbrücke 6
30449 Hannover
Telefon:
(0511) 927 17156
Fax:
(0511) 927 17149
 

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