Die Praxisanleitung ist
ein didaktisches Mittel in der berufsbezogenen Ausbildung und kommt in
den Praxisphasen zum Einsatz. Sie ist das Anbieten von Informationen,
Meinungen und Empfehlungen auf der Grundlage eigener professioneller
Kenntnisse und Fähigkeiten. Die Praxisanleitung ist somit das Bindeglied
zwischen Theorie und Praxis.
Mit
dem Inkrafttreten des neuen Krankenpflegegesetzes am 16. Juli 2003
wurde die Praxisanleitung vom Gesetzgeber vorgeschrieben. Deshalb
bietet das Bildungszentrum der KRH die berufsbegleitende Weiterbildung
zur Praxisanleiterin / zum Praxisanleiter in der Pflege an. Die
Weiterbildungsinhalte orientieren sich an den Empfehlungen der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG).
Die berufsbegleitende Weiterbildung zur Praxisanleiterin / zum Praxisanleiter für Hebammen und Physiotherapeuten ist in Planung.
Zielsetzung
Durch die Weiterbildung werden Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten vermittelt, die dazu befähigen:
bei der praktischen Ausbildung von Schüler/-innen mitzuwirken
die Anleitung von Weiterbildungsteilnehmer/-innen durchzuführen
die Einarbeitung neuer Mitarbeiter/-innen zu übernehmen
Patienten und Angehörige anleiten zu können
Zielgruppen
Gesundheits- und Krankenpfleger/-innen
Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/-innen
Altenpflegerinnen und Altenpfleger
Fachkrankenschwester und Fachkrankenpfleger
Struktur der Weiterbildung
Die Weiterbildung erfolgt berufsbegleitend mit einer Gesamtstundenzahl von 200 Stunden. Theoretischer Unterricht wird im Blocksystem durchgeführt.
Im Rahmen der Weiterbildung müssen Praxisaufträge bearbeitet werden.
Die Weiterbildung schließt mit einem Colloquium ab.
Die Teilnehmer/-innen erhalten ein Zertifikat über die erfolgreiche Teilnahme.
Teilnahmevoraussetzung
abgeschlossene Ausbildung in Kinderkrankenpflege, Krankenpflege oder Altenpflege
sowie zwei Jahre Berufserfahrung im jeweiligen Berufsfeld