Arztgeheimnis

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Die ärztliche Schweigepflicht ist in den ärztlichen Standesordnungen festgeschrieben. Sie umfasst alle Umstände, von denen der Arzt in Ausübung seiner Tätigkeit Kenntnis erlangt. Auch die Tatsache, dass Sie im Klinikum Patient sind, unterliegt dem Arztgeheimnis. Ein Bruch des Arztgeheimnisses hat den Charakter einer Straftat.


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