Patienten haben nicht nur Anspruch auf Behandlung und Pflege, sie haben auch ein Recht darauf, zu erfahren, was mit ihnen geschieht. Die Ärzte - und nur sie - sind deshalb verpflichtet, Sie über die Untersuchungen, diagnostischen Eingriffe, Operationen und die Wirkung von verordneten Medikamenten aufzuklären. Sollten im Gespräch mit dem Arzt Fragen bei Ihnen offen bleiben, scheuen Sie sich nicht um zusätzliche Informationen zu bitten. Ihr Arzt wird bemüht sein, Ihnen ausführlich Auskunft zu geben. Denn Ängste gegenüber der Krankenhausbehandlung können nur abgebaut werden, wenn der Patient über die notwendigen Maßnahmen zu seiner Genesung unterrichtet ist.
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