Ihre persönlichen und medizinischen Daten werden im Klinikum zur Abrechnung und zur Dokumentation in einem modernen Krankenhausinformationssystem elektronisch gespeichert und nach strengen gesetzlichen Vorgaben verarbeitet. Alle Mitarbeiter des Klinikums unterliegen der Schweigepflicht. Medizinische Daten, die nach den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes besonders geschützt sind und dem Arztgeheimnis unterliegen, dürfen nur mit Ihrer ausdrücklichen Genehmigung (Entbindung von der Schweigepflicht) an Dritte weitergegeben werden, sofern eine Rechtsvorschrift dies nicht vorschreibt. Das gilt auch für telefonische Auskünfte. Die Kontrolle der Maßnahmen zur Durchführung des Datenschutzes unterliegt im Klinikum der Aufsicht durch den Datenschutzbeauftragten.
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