Informationen zur Patientenverfügung

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Eine Patientenverfügung (auch „Patiententestament“ genannt) ist die bewusste schriftliche oder mündliche Willensäußerung von Patienten, wie sie in einer Situation behandelt werden möchten, in der sie sich nicht mehr selber äußern können. Mit einer Patientenverfügung nehmen Patienten ihr Selbstbestimmungsrecht wahr. Sie äußern ihren Willen, ob und in welchem Umfang bei ihnen in bestimmten, näher umrissenen Krankheitssituationen medizinische Maßnahmen eingesetzt oder unterlassen werden sollen.

Seit dem 01.09.2009 ist das sogenannte Patientenverfügungsgesetz in Kraft und wurde im BGB verankert (§ 1901 a ff. BGB). Es erklärt die Rechtsverbindlichkeit von Patientenverfügungen und legt Rahmenbedingungen für den Umgang mit Patientenverfügungen fest. Eine Patientenverfügung ist an keine inhaltlichen Vorgaben gebunden. Diese sollte im eigenen Interesse schriftlich abgefasst werden, damit der eigene Wille klar nachvollziehbar ist. Aber auch eine vorher mündlich geäußerte Patientenverfügung muss beachtet werden. Hierbei muss der Betreuer den mutmaßlichen Willen des Patienten in der konkreten Situation anhand der vorherigen Äußerungen feststellen und entsprechend danach handeln.

Die Patientenverfügung kann jederzeit formlos widerrufen werden. Hilfen zum Umgang mit den schwierigen Entscheidungen bei unheilbaren Erkrankungen im Zusammenhang mit dem Verlust der bewussten Willensäußerung bieten die folgenden Seiten:


Sollten Sie eine Patientenverfügung besitzen, bitten wir Sie, Ihren Stationsarzt bzw. das Pflegepersonal zu informieren.

Falls Sie weitere Hilfestellung zum Thema Patientenverfügung benötigen, können Sie sich jederzeit auch an das Klinischen Ethikkomitee des Klinikums Region Hannover wenden.

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