Praxisgebühr

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Seit dem 01.01.2004 ist auch in den Ambulanzen von Krankenhäusern die Praxisgebühr in üblicher Höhe von 10 Euro zu entrichten. Zur Zahlung der Gebühr sind alle Patienten verpflichtet, die ohne eine Einweisung oder Überweisung unsere Ambulanzen aufsuchen und danach nicht stationär weiterbehandelt werden. Sie erhalten eine Quittung über Ihre Zahlung und können diese Quittung wie üblich als Zahlungsnachweis anderen Einrichtungen vorlegen. Nur bei wenigen Ausnahmen fällt keine Praxisgebühr an. Die Praxisgebühr wird zwar im Krankenhaus eingenommen, die Beträge müssen aber an die Krankenkassen weitergeleitet werden.


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