Ärztliche Schweigepflicht

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Ihre gespeicherten Daten unterliegen der ärztlichen Schweigepflicht und den strengen Bestimmungen des Datenschutzes. Ihre Angaben sowie die Untersuchungsergebnisse und Befunde werden von uns streng vertraulich behandelt. Das heißt, dass niemand aus unserem Hause unberechtigten Dritten gegenüber preisgeben darf, was er von Ihnen im Zusammenhang mit der ärztlichen Behandlung und Ihrem Krankenhausaufenthalt erfahren oder anvertraut bekommen hat. Sie können den Arzt von dieser Schweigepflicht entbinden, wenn er zum Beispiel Ihren Angehörigen Auskunft über Ihren Gesundheitszustand geben soll oder mit Ihren behandelnden (Haus-) Ärzten außerhalb des Krankenhauses sprechen möchte.

Wir bitten Sie und Ihre Angehörigen um Verständnis dafür, dass wir uns bei telefonischen Anfragen sehr zurückhaltend über unsere Patienten und ihr Befinden äußern, denn es ist für uns nicht immer festzustellen, wer der Anrufer ist. Auch in solchen Fällen sind wir bestrebt, Ihr Recht auf Geheimhaltung zu wahren.

 

Entbindung von der Schweigepflicht

Im Verlaufe Ihrer Behandlung gibt es vielfältige Situationen, in denen Daten und Informationen, die der ärztlichen Schweigepflicht unterliegen, an Dritte weitergegeben werden müssen, z. B. an Ihre Krankenkasse oder Ihrem Hausarzt. In unserem Behandlungsvertrag bitten wir Sie daher, uns von der Schweigepflicht zu entbinden. Diese Erlaubnis können Sie jederzeit widerrufen.


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