Der Gesetzgeber hat festgelegt, dass Sie derzeit 10 Euro pro Tag eines Krankenhausaufenthalts (im Höchstfall für 28 Tage pro Kalenderjahr) bezahlen müssen, wenn Sie in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert sind. Das Krankenhaus muss den Betrag von Ihnen erheben und an die Krankenkassen weiterleiten. Nach Ihrer Entlassung erhalten Sie eine Rechnung über den Gesamtbetrag. Sie können den Betrag überweisen oder direkt an der Kasse bezahlen. Eine bequeme Bezahlung mit EC-Karte ist an der Kasse möglich.
Wurden Sie im Laufe des Jahres schon einmal stationär behandelt und haben Sie die Eigenbeteiligung bis zum Höchstfall dieser 28 Tage bereits entrichtet, sind Sie von einer nochmaligen Gebühr befreit. Über sonstige Befreiungsvorschriften gibt Ihnen die Krankenhausverwaltung gern Auskunft.
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